INQA-Coaching als Turbo für Ihre strategische Digitalisierung!

Was ist INQA-Coaching?

Schneller, weiter, digitaler: Als Unternehmen spüren Sie, wie sich die Arbeitsrealität rasant verändert. Hier greift Ihnen INQA-Coaching unter die Arme. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Ihnen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens, hält es wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Damit werden auch agile Methoden im Unternehmen eingeführt mit denen die Mitarbeiter im Projekt-Team und das Unternehmen auch nach Ende des Coachings das Unternehmen weiter strategisch voranbringen können.

INQA-Coaching wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

Ich agiere dabei als Ihr Unternehmens-Coach der das Projekt vorbereitet, das Projekt- und das Steuerungs-Team organisiert, formt und motiviert und das Unternehmen zu einer erfolgreichen und sinnvollen Lösung führt. INQA-Coaching-ID: IC2365964

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

  • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).